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profichip Herzogenaurach

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Adresse / Anfahrt
Einsteinstraße 6
91074 Herzogenaurach
1x Adresse:

Ohmstraße 4
91074 Herzogenaurach


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-15:
Einzelprokura: Heintz, Willi, Nürnberg, *28.12.1955.

2013-02-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2013 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2014-02-20:
Die Gesellschaft hat am 10.02.2014 mit der VIPA Gesellschaft für Visualisierung und Prozeßautomatisierung mbH mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRB 3077) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 12.02.2014 zugestimmt.

2014-10-07:
Einzelprokura: Ferstl, Günter, Deining, *05.10.1965.

2015-04-14:
Prokura erloschen: Heintz, Willi, Nürnberg, *28.12.1955.

2015-09-11:
Bestellt: Geschäftsführer: Linkenbach, Bobbie, Erlangen, *09.07.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-11:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seel, Wolfgang, Herzogenaurach, *07.07.1955.

2017-12-23:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Linkenbach, Bobbie, Erlangen, *09.07.1966. Bestellt: Geschäftsführer: Gauß, Norbert, Friesenheim, *16.05.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-24:
Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Einsteinstraße 6, 91074 Herzogenaurach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der VIPA Gesellschaft für Visualisierung und Prozessautomatisierung mbH mit dem Sitz in Herzogenaurach verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 23.09.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.