2015-04-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2015. Geschäftsanschrift: Spessartstraße 9a, 64380 Roßdorf. Gegenstand: Vermittlung von Versicherungen jeder Art (außer Sozialversicherungen), die Betreuung, Verwaltung von Versicherungsverträgen; Vornahme aller einschlägigen Geschäfte eines Versicherungsmaklers. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Michael, Roßdorf, *06.05.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der pronovus Maklerservice UG , Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 711150) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.200,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 10.07.2015 mit Ergänzungen vom 18.09.2015, 01.12.2015 und 07.01.2016 Bezug genommen.
2016-05-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2015 mit Ergänzungen vom 18.09.2015, 01.12.2015 und 07.01.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.07.2015, 18.09.2015, 01.12.2015 und 07.01.2016 mit der pronovus Maklerservice UG mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 711150) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.