2010-03-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2009. Firma geändert, nun: Geschäftsanschrift: Amsterdamstraße 2, 97424 Schweinfurt. Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 96129 Strullendorf, Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 1, 96129 Strullendorf. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Unterstützung von Banken und Finanzdienstleistern hinsichtlich der Akquisition, Auswahl und Rekrutierung von Personal zur Erbringung von Bankdienstleistungen und Finanzberatungen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens das Coaching des Personals von Banken und Finanzdienstleistern. Die Vermittlung von Immobilien, Geldanlagen, Finanzierungen und Versicherungsprodukten sowie Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder sonstige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Essel, Robert, Strullendorf, *01.07.1959; Hornung, Roland, Werneck-OT Schnackenwerth, *20.05.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Firma "prosum Bank- & Personalberatungs AG" mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5095).
2011-06-01: Die KARO GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 4110) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.