2022-07-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen insbesondere in §§ 1, 2 und 3, und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes sowie die Sitzverlegung von Freiburg im Breisgau (bisher Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 725628) nach Schwerin, ferner die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 375.000,00 EUR auf 400.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Medeweger Straße 18, 19057 Schwerin. Gegenstand: ist die Erbringung von Dienstleistungen u.a. auf den Gebieten Datenmanagement und loT, Metering, insbesondere Messstellenbetrieb sowie Messdienstleistungen und Submetering, Marktpartner-Kommunikation, EDM, Abrechnungsmanagement, Forderungsmanagement, Gebührenerhebung und Kundenservice für Strom-, Gas-, Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen sowie Prozessberatungsleistungen und Projektmanagement, insbesondere jedoch für ihre mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Vulpus, Stephan Willi, Vörstetten, *03.09.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Borchert, Ralf, Plate, *15.10.1966.
2022-07-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der E-MAKS GmbH & Co. KG, Freiburg (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRA 700968), der E-MAKS Verwaltungs-GmbH, Freiburg (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 701835) und der e.dat GmbH, Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 7139) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.