2007-11-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2007. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Kühl- und Isoliereinrichtung aller Art, insbesondere an Gebäuden und sonstigen unbeweglichen Anlagen, sowie der Einbau und Austausch und die Reparatur auch von Teilen solcher Gegenstände. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Purucker, Kerstin, geb. Dorsch, Castell, *06.08.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Purucker, Werner, Castell, *03.02.1969.
2008-03-20: Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
2009-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Castell. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 2, 97355 Castell.
2020-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kuehlraumshop UG mit dem Sitz in Castell und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 76.000,00 EUR. Die Kuehlraumshop UG mit dem Sitz in Castell (Amtsgericht Würzburg HRB 10234) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.