2013-10-30: Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.04.2010. Die Hauptversammlung vom 02.10.2013 hat die Änderung des § 1 Abs.2 (Sitz, bisher Starnberg, Amtsgericht München HRB 186521) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Anton-Kathrein-Str. 1 - 3, 83022 Rosenheim. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Finanzierung, Herstellung, Betrieb, Betreuung und Verwaltung von Photovoltaik- und vergleichbaren, zur Herstellung von Elektrizität vorgesehenen Anlagen auf Grundstücken, Dachflächen und anderweitig geeigneten Flächen für eigene und fremde Rechnung. Grundkapital: 119.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Vorstand: Frey, Thomas, Starnberg, *05.12.1966; McLoughlin, Donald, Berg, *03.07.1946. Vorstand: Gasteiger, Sabrina, Bad Feilnbach, *19.03.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-09: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der pv-v GmbH, Starnberg (Amtsgericht München HRB 182872) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2015-07-28: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der pv-v GmbH, Rosenheim beim Amtsgericht Traunstein (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2015-08-04: Die "pv-v GmbH" mit dem Sitz in Rosenheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2015 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft, jeweils vom gleichen Tage, mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-04-30: Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2016-07-12: Die Hauptversammlung vom 27.06.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "pv-b Photovoltaik Verwaltungs- und Betreuungs-GmbH" mit dem Sitz in Rosenheim beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.