2013-06-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20. März 2013. Geschäftsanschrift: Görgesheideweg 111, 40670 Meerbusch. Gegenstand: Individualberatung, Erstellen von Konzepten für Institutionen, Kommunen und Parteien, Halten von Vorträgen und Seminaren, Durchführung von Moderationen und von Veranstaltungen zur gesellschaftspolitischen Entwicklung sowie Betreiben der querkopfakademie. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Bundrock-Muhs, Ursula, Meerbusch, *31.12.1955, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-24: Die Gesellschafterversammlung vom 22. Dezember 2017 mit Änderung vom 29. Dezember 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat weiter die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziffer 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals in Höhe von EUR 1.000,00 um EUR 24.000,00 sowie § 2 beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Geändert, nun: Neue Firma: querkopf GmbH. Geändert, nun: Individualberatung, tiergestützte Intervention, Erstellen von Konzepten für Institutionen, Kommunen und Parteien, Halten von Vorträgen und Seminaren, Durchführung von Moderationen und von Veranstaltungen zur gesellschaftspolitischen Entwicklung. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.