2021-04-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Kempten (Amtsgericht Kempten HRB 14651) nach Freiburg im Breisgau verlegt. Bisher: "TM Sailtraining UG ; nun: Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Im Grün 8, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Förderung des Sports, namentlich des Fahrtensegelsports, insbesondere durch den Unterhalt, Betrieb und Einsatz von hochseetauglichen Wasserfahrzeugen (insbesondere Segelbooten) zur Ausbildung von Freiwilligen im Fahrtensegeln, im Führen von Sportbooten und in guter Seemannschaft, wobei die Ausbildung nicht zu Erzielung von Einnahmen erfolgt, sondern lediglich gegen Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten, im Übrigen aber unentgeltlich. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt in: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Geschäftsführerin: Nowak, Rieke, Freiburg im Breisgau, *24.06.1997, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Feldmann, Thomas Werner Heinz, Freiburg im Breisgau, *25.12.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Mischkowsky, Tilman, Kempten, *25.11.1941.
2022-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Gegenstand geändert nun: Die Förderung - der Hilfe für Menschen auf der Flucht (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO), - der Rettung Schiffbrüchiger aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO), - der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO), - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO). Dies wird verwirklicht insbesondere durch - den Unterhalt, Betrieb und Einsatz von hochseetauglichen Wasserfahrzeugen, insbesondere von Segelbooten, zur Ausbildung im Fahrtensegeln, im Führen von Sportbooten und in guter Seemannschaft und zwar mit besonderem Blick auf die Handhabung von Seenotfällen nach dem See- und Seevölkerrecht, auf die Verpflichtung zur Hilfe für Schiffbrüchige und die Achtung der Menschenrechte auf See. - Die Beobachtung und Dokumentation der Situation auf den Fluchtrouten, insbesondere im Mittelmeerraum, - Maßnahmen der Seenotrettung, insbesondere durch das Erfassen von Seenotfällen, das Leisten von Ersthilfe und das Herbeirufen von geeigneten Rettungsschiffen. - die Veröffentlichung von Berichten, Bild- und Videomaterial über die Situation auf den Fluchtrouten und das Schicksal von Menschen auf der Flucht.