Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

rb-Meßtechnik GmbH & Co. KG

RB-Messtechnik, Windgeber, Windrichtung..., Wasserwächter, Windrichtungsgeber, Wetterstationen, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Artikelzustände
Adresse / Anfahrt
Sollingstraße 26
37194 Bodenfelde
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-06:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sollingstraße 26, 37194 Bodenfelde. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: rb Verwaltungs GmbH, Bodenfelde (Amtsgericht Göttingen HRB 204242).

2014-04-08:
Geändert, nun: Bodenfelde.

2014-06-06:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.04.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 11.04.2014 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Anna Reinhardt, Gleichen, *08.09.1941, unter der Firma rb-Meßtechnik Reinhardt e.Kfr. in Bodenfelde (AG Göttingen HRA 200804) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-06-06:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.06.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.