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rebau-Inzigkofen GmbH & Co. KG

Bauunternehmen, Kommunalbau, Erdbewegungen..., Schlüsselfertig, Sägen, Modernisieren, Außenanlagen, Sanieren, Bohren, Wohnungsbau
Adresse / Anfahrt
Am Stelzenbach 7
72514 Inzigkofen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-03:
(Betrieb eines Bauunternehmens im Bereich Hochbau. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenem oder fremden Namen, die Errichtung von Bauvorhaben als Bauher (Bauträger) in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstige Nutzungsberechtigten, die entsprechende Projektentwicklung und das Projekt-Management dazu, ferner die Verwaltung der dafür vorgesehenen fremden Gelder sowie die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ferner als Baubetreuerin in fremden Namen und für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Stelzenbach 7, 72514 Inzigkofen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: rebau-Verwaltungs GmbH, Inzigkofen (Amtsgericht Ulm HRB 743519).

2022-05-18:
Der Einzelkaufmann Redlich, Dietmar, Inzigkofen, *16.02.1967 hat als Inhaber der Firma "rebau Dietmar Redlich", Inzigkofen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.05.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.