2007-04-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2007. Gegenstand: Der Vertrieb von Domainnamen und die Bereitstellung technischer Infrastruktur für das Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Mallek, Andreas, Mainz, *24.03.1980; Müller, Carsten, Langgöns, *10.02.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschafter Andreas Mallek und Carsten Müller leisten ihre Stammeinlagen in Höhe von jeweils 12.500,00 EUR durch Einbringung ihrer Anteile an der Andreas Mallek & Carsten Müller GbR, Langgöns.
2010-11-10: Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Gießen beschlossen. Neuer Sitz: Gießen. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 8, 35390 Gießen.
2018-10-08: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die X509 Management GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 9551) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.
2020-09-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Mallek, Andreas, Langgöns, *24.03.1980.