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rehafit - Haus zur Gesundheit -GmbH & Co. KG

Fitnessstudio in Altingen, Sporttherapie, Schmerzfrei..., Durchstarten, Expertisegruppen, Familiäres Fitnessstudio, Familiäres Fitnessstudio ⭐⭐⭐⭐⭐
Adresse / Anfahrt
Hagenring 3
72119 Ammerbuch
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-24:
(Fitness, Physiotherapie, Ergotherapie, Naturheilkunde, Ernährungsberatung, Wellness, betriebliche Gesundheitsförderung, EMS, Sportartikelverkauf, Handel mit Textilien (Sportswear) und Fitnesszubehör.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hagenring 3, 72119 Ammerbuch. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rehafit GmbH, Ammerbuch (Amtsgericht Stuttgart HRB 773296), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-07:
Firma auf Antrag berichtigt in: rehafit - Haus zur Gesundheit -GmbH & Co. KG. Der Einzelkaufmann Maurer, Karl-Heinz, Ammerbuch, *22.09.1958 hat als Inhaber der Firma "Rehafit Haus zur Gesundheit Karl-Heinz Maurer e.K.", Ammerbuch das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.03.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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