2008-01-21: Nicht mehr Geschäftsführerin: Schulz-Schaffnit, Martha, Kauffrau, Hammersbach. Bestellt als Geschäftsführerin: Menges, Diana Bella, Kronberg, *30.05.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-24: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Homburger Landstr. 193, 60435 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Menges, Diana Bella, Kronberg, *30.05.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Randolph, Ulrich, Hattingen, *21.09.1977.
2022-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 sowie Änderungen in den §§ 6 und 7 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Randolph, Ulrich, Hattingen, *21.09.1977. Bestellt als Geschäftsführer: Elsner, Max, Bielefeld, *05.05.1990, einzelvertretungsberechtigt.
2022-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: reisewerk 24 GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der reisewerk 24 GmbH mit dem Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 41794) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.