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resido GmbH

Internet und Onlinemedien, Ferienhausvermietung, Scrivici..., Saremo, Vacanza, Vacanze, Sconto, Prenota, Appartamento, Ospiti, Medulin, Affitto
Adresse / Anfahrt
Wichertstraße 14a
10439 Berlin
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-01-03:
Firma: resido GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wichertstraße 14 A, 10439 Berlin; Gegenstand: Die Vermittlung von Urlaubsunterkünften sowie sonstigen Reisedienstleistungen und die Entwicklung von Softwarelösungen zu diesem Zweck. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Ziolko, Daniel, *27.01.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.11.2017; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma resido e.K. vom Inhaber Daniel Ziolko betriebenen Unternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52528 B). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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