2010-02-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.1998 mit Änderung vom 02.08.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Kreuznach (bisher Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4467) nach Waldalgesheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Spitalwiese 10a, 55425 Waldalgesheim. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb kosmetischer Produkte, insbesondere unter dem Warenzeichen "retipalm" und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Müller, Thomas Benno, Bad Kreuznach, *03.12.1969; Müller, Horst, Bad Kreuznach, *06.03.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2014-05-27: Die Gesellschafterversammlung hat am 25.04.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2021-03-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2021 mit der Müller Fachkosmetik Vertriebs GmbH mit Sitz in Waldalgesheim (Amtsgericht Mainz, HRB 42493) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.