2011-09-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124706 B) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Venloer Straße 254-260, 50823 Köln. Gegenstand: die Beteiligung an Unternehmen sowie Projektrealisierung und -management. Stammkapital: 300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Fielitz, Robert, Berlin, *01.10.1973, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-31: Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Pulheim beschlossen. Pulheim. Geschäftsanschrift: Friedenstraße 10, 50259 Pulheim.
2016-04-28: Die Gesellschafterversammlung hat am 14.01.2016 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern, das Stammkapital von 300,00 EUR um 24.700,00 EUR auf 25.000,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertag in § 3 zu ändern, sowie den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Vertretung und Geschäftsführung) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: rfip GmbH. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Fielitz, Robert, Meilen/Zürich / Schweiz, *01.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kerpen beschlossen. Kerpen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Josef-Bitschnau-Straße 46, 50169 Kerpen.
2019-08-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2019 mit der clf mediaprojects UG mit Sitz in Kerpen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-16: Nach Änderung des Wohnortes weiter Geschäftsführer: Fielitz, Robert, Kerpen, *01.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.10.2020 mit der roc ventures UG mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.