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rgs medien GmbH

Saxcostabella
Adresse / Anfahrt
Jahnstraße 11
65817 Eppstein
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3x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2007. Gegenstand: Die Medienproduktion, der Medienvertrieb, der Betrieb von Onlineportalen zu diesen Zwecken, Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere Konzertveranstaltungen sowie der Musikunterricht und der Musikunterricht per Fernunterricht. Dazu gehören auch der Onlineverlag und die Produktion und der Vertrieb von Lehrmaterialen, und Datenträgern für Musik, Film, Noten, und Lehrmaterialien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Ralph Georg Otto, Eppstein, *24.05.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-10:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma rgs medien e.K. (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA neu) auftretenden Kaufmann Schmidt, Ralph Georg Otto, Eppstein, *24.05.1953 übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-11:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden rgs medien e. K., Eppstein (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3921) am 10.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.