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safeReflex GmbH

Industrieunternehmen, Weberfahrung, Klackbänder..., Rückenschilder, Softbänder, Warnüberwürfe, Reflektoren, Kunststoffhüllen
Adresse / Anfahrt
Adolf-Ahlers-Straße 4
26427 Esens
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2022-02-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2021 mit Änderung vom 03.02.2022. Geschäftsanschrift: Adolf-Ahlers-Straße 4, 26427 Esens. Gegenstand: Herstellung von sowie Einzelhandel mit - insbesondere reflektierenden - Verkehrssicherheitsprodukten und Werbeartikel aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Wassmann, Heinz Peter Thomas, Wittmund, *27.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 hat zum Zwecke der Übernahme des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma reflAktive Inh. Thomas Wassmann e.K. (Amtsgericht Aurich, HRA 203382) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 18.150,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 43.150,00 EUR.

2022-06-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 und des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2022 das Vermögens der reflAktive Inh. Thomas Wassmann e.K. mit Sitz in Esens (Amtsgericht Aurich, HRA 203382) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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