2016-10-11: Geschäftsanschrift: Jakobikirchhof 9, 28195 Bremen. Gegenstand: Der Betrieb einer Agentur im Bereich Design-Dienstleistungen sowie der Handel mit Design-Produkten. Stammkapital: 25.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Wellmitz, Katrin, *02.03.1976, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 14.09.2016.
2019-01-31: Stammkapital: 26.000 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 ist das Stammkapital um 1.000 EUR auf 26.000 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit dem Einzelunternehmen salon I fähig, Katrin Wellmitz e.Kfr. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27624 HB) erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 3 (Stammkapital). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2018 mit Ergänzung vom 19.09.2018 nebst Zustimmungsbeschlüssen vom 29.08.2018 und 08.11.2018 das von Katrin Wellmitz als Inhaberin unter der Firma salon I fähig, Katrin Wellmitz e.Kfr. geführte Einzelunternehmen mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27624 HB) als Gesamtheit aufgenommen.
Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.