2010-08-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2010. Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 115a, 40217 Düsseldorf. Gegenstand: Die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Architekten- und Ingenieur-Leistungen, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften etc.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlungen von Grundstücken und Finanzierungen. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Funk, Matthias, Düsseldorf, *23.03.1967; Lintel, Hiltrud Maria, Düsseldorf, *19.04.1969; Prof. Sachse, Rainer, Bonn, *01.04.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der scape Landschaftsarchitekten oHG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21151) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital) - redaktionell -, § 11 (Geschäftsführung) sowie § 14 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Garten- und Landschaftsplanung (s. § 1 Abs. 3 BauKaG NRW), d.h. die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung, ferner Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, sowie Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Landschafts- und Gartennutzung und die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gesellschaft verpflichtet, die Berufspflichten gemäß § 22 BauKaG NRW zu beachten.
2018-11-30: Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 beschlossen.
2019-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen.