2019-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 350.000,00 EUR auf 450.000,00 EUR und die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 450.000,00 EUR.
2020-01-08: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 15.03.2020 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals bis auf insgesamt 625.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
2021-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.929,00 EUR auf 750.929,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der sedApta advenco GmbH mit Sitz in Gießen und die Änderung der §§ 1 Abs. 1 und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: sedApta GmbH. Neues Stammkapital: 750.929,00 EUR.
2021-01-18: Die sedApta advenco GmbH mit Sitz in Gießen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 mit Nachtrag vom 30.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger von denselben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-08-13: Bestellt: Geschäftsführer: Fatum, Michael, Buseck, *03.06.1964; Reisch, Oliver, Köntgen, *15.06.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.