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selectberlin properties GmbH

Datenverarbeitung, SBP, Wertsteigerung..., real, commercial, estate
Adresse / Anfahrt
Bleibtreustraße 15/16
10623 Berlin
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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-14:
Firma: selectberlin properties GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung, die Bebauung und die Modernisierung bebauter und unbebauter Grundstücke/Wohnungs- und Teileigentum sowie die Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über Grundstücke/Wohnungs- und Teileigentum im In- und Ausland. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Freiherr Teuffel v. Birkensee, Matthias, *10.03.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.02.2006.

2014-02-06:
Geschäftsführer: 2. Meyer, Christian, *11.12.1962, Berlin

2019-02-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Meyer, Christian

2019-12-17:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die sbp commercial properties GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 141641) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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