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sfs - stuetz fund solutions GmbH

Spezialfonds, KVG und Depotbank, Nutzungsbeschränkungen...
Adresse / Anfahrt
Staffelweg 11
55286 Wörrstadt
1x Adresse:

Hafenstraße 15
55411 Bingen am Rhein


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3x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2009. Geschäftsanschrift: Staffelweg 11, 55286 Wörrstadt. Gegenstand: Die Entwicklung, Konzeption und Beratung von Fonds, Dachfonds, Spezialfonds und Zertifikatsstrukturen für Banken, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister und die Erbringung von Consultingdienstleistungen im Assetmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hipper-Stütz, Heidi Ingeborg Marie, Wörrstadt, *29.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hipper-Stütz, Heidi Ingeborg Marie, Wörrstadt, *29.10.1973. Bestellt als Geschäftsführer: Stütz, Carsten, Wörrstadt, *05.06.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hipper-Stütz, Heidi Ingeborg Marie, Wörrstadt, *29.10.1973.

2016-08-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2016 mit der rfs - GmbH mit Sitz in Wörrstadt verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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