2009-11-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.09.2009. Geschäftsanschrift: Joachimstr. 1, 30159 Hannover. Gegenstand: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Software für Kunden und Beratung von Kunden im Bereich Hardware und Software. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reich, Alexander, Hannover, *30.07.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-11-12: Neue Geschäftsanschrift: Joachimstraße 1, 30159 Hannover.
2015-02-24: Bestellt als Geschäftsführer: Hellmann, Benjamin, Hannover, *17.05.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-02-25: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Erbfolge/Ausscheiden als Geschäftsführer) beschlossen.
2016-01-20: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Allee 9, 30173 Hannover.
2017-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: sharesuite GmbH.
2019-09-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 mit Ergänzung vom 09.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 und 09.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2019 und 09.09.2019 mit der sharesuite Vertriebs GmbH mit Sitz in Tegernsee verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.