2014-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2017-11-07: Prokura erloschen: Elsner, Christian, Neuried, *11.07.1977; Haupt, Dominik, Riederau, *07.03.1983. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.11.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
2019-03-08: Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: norisk solutions GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erstellung und der Betrieb von Onlineshops und weiterführenden System-Lösungen. Bestellt: Geschäftsführer: Elsner, Christian, Neuried, *11.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-18: Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.01.2019 nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB.
2019-10-30: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schreieck, Friedrich, Hilpoltstein, *27.05.1955. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der norisk GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-11-12: Die Verschmelzung wurde am 05.11.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.