2019-11-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2019. Geschäftsanschrift: Im Winkel 1/1, 79588 Efringen-Kirchen. Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Druckformen. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Bürgin, Mathias, Efringen-Kirchen, *19.06.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-04-23: Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "SIBA GmbH", Lörrach um 52.500,00 EUR auf 54.000,00 EUR erhöht. siba pac GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Im Martelacker 8, 79588 Efringen-Kirchen. Stammkapital nun: 54.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SIBA GmbH", Lörrach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705932) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.02.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.02.2020 den Teilbetrieb/ das Geschäftsfeld "FLEXO" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.