2017-02-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2017. Geschäftsanschrift: Rohingstraße 27, 36124 Eichenzell. Gegenstand: ist die Erbringung von Beratungsleistungen im Themengebiet Arbeitsschutz. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Farnung, Marco, Eichenzell, *17.07.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-11-16: Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Farnung, Marco, Eichenzell, *17.07.1974 unter der Firma Marco Farnung e. K. in Eichenzell betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 16.09.2017 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-04-01: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Stuch, Monika, Büttelborn, *05.02.1982.