2013-08-26: Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.05.2013. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 10, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich interner und externer Kommunikation von Unternehmen durch Analyse, Konzeption und Beratung unter Einbeziehung klassischer und moderner Medien, die Entwicklung und Produktion der Medien (z.B. Print und Web-Kommunikate, Corporate Designs, Filme und Musik) sowie die Tätigkeiten, die mit diesen Dienstleistungen im Zusammenhang stehen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Dietrich, Jens Oliver, Frankfurt am Main, *09.10.1967; Eckert, Klaus Eduard, Wetzlar, *01.04.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2014-05-27: Die Hauptversammlung vom 30.04.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 50.100,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2019-04-24: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2019-08-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der medandmore communications GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.