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smart OPTIMO GmbH & Co. KG

Energiewirtschaft, Endkunden, Stadtwerke..., Installateure, Messwesen, Messstellenbetrieb, Rollout, Beratungen, Gateway-Administration, Stadtwerk, Messsysteme
Adresse / Anfahrt
Luisenstraße 16
49074 Osnabrück
3x Adresse:

Hafenplatz 1
48155 Münster


Hackländerstraße 13
49074 Osnabrück


Am Mittelhafen 33
48155 Münster


Kontakt
51 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 51 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
17x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-02:
((1) Gegenstand des Unternehmens ist die marktgerechte Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des stadtwerkeeignen Zähler- und Messwesens ausschließlich in den kommunalen Ver-sorgungsgebieten und den Versorgungssektoren der Gesellschafter. Dazu gehört auch die Planung, Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung der dazu notwendigen Anlagen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Einführung von intelligenten Stromzählern. (2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 ist von der Gesellschaft anzustreben, vorhandene Ressourcen, insbesondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich zu schonen und die Belastungen der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu halten. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks - mittelbar oder unmittelbar - dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200135), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-04-06:
Geschäftsanschrift: Goethering 3 - 5, 49074 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Heyne, Manfred, Greven, *16.04.1957; Maßmann, Michael, Osnabrück, *16.08.1957.

2009-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2009, berichtigt durch Erklärung vom 05.08.2009, einen Teil des Vermögens (Geschäftsbereich Zähler- und Messwesen) der Stadtwerke Osnabrück AG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 1201) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2009, berichtigt durch Erklärung vom 05.08.2009, einen Teil des Vermögens (Geschäftsbereich Zähler- und Messwesen) der Stadtwerke Osnabrück AG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 1201) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2009, berichtigt durch Erklärung vom 05.08.2009, einen Teil des Vermögens (Geschäftsbereich Zähler- und Messwesen) der Stadtwerke Osnabrück AG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 1201) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009, berichtigt durch Erklärung vom 05.08.2009, Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Zähler- und Messwesen) der Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 343) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009, berichtigt durch Erklärung vom 05.08.2009, Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Zähler- und Messwesen) der Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 343) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009, berichtigt durch Erklärung vom 05.08.2009, Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Zähler- und Messwesen) der Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 343) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-01-05:
Die Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.12.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-02-22:
Die Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Stadtwerke Münster GmbH ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.02.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2011-03-21:
Geschäftsanschrift: Luisenstraße 20, 49074 Osnabrück.

2014-01-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Icks, Sebastian, Münster, *16.10.1985.

2016-12-22:
Prokura erloschen: Maßmann, Michael, Osnabrück, *16.08.1957.

2017-07-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Seliger, Volkmar, Osnabrück, *31.05.1977.

2020-02-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schulte, Rainer, Osnabrück, *28.11.1971. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Icks, Sebastian, Münster, *16.10.1985.

2022-02-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Luisenstraße 16, 49074 Osnabrück.

2022-03-16:
Prokura erloschen: Seliger, Volkmar, Osnabrück, *31.05.1977.

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