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solarcomplex AG
78224 Singen (Hohentwiel)DE
mind. 34 Mitarbeiter
21x HR-Bekanntmachungen:
2007-08-20:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.11.2006. Gegenstand: Die Planung, Errichtung und Finanzierung, der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen zur regenerativen Energieerzeugung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Hierzu gehört auch die Planung, Projektsteuerung und Ausführung von energieoptimierten Gebäuden, die Herstellung und Vermarktung von Produkten, Neuentwicklungen und Patenten, die dem Zweck der Nachhaltigkeit entsprechen, sowie die Forschung und Entwicklung für die Zielsetzung des Unternehmens; die Vermarktung von umweltschonend gewonnener Energie; die Entwicklung, der Aufbau und der Betrieb von Einrichtungen für eine ressourcenschonende Mobilität; die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Vorträgen und Seminaren; die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des erworbenen Prozess-Know-Hows an Interessenten in anderen Regionen, um auch dort den Aufbau moderner Stadtwerke zu unterstützen. Die Gesellschaft wird sich mit ihrer Geschäftstätigkeit auf die Region Bodensee konzentrieren. Grundkapital: 1.817.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Achatz, Achim, Singen, *27.04.1957; Müller, Benedikt, Rielasingen-Worblingen, *14.11.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "solarcomplex GmbH", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg HRB 541778) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 908.750,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
2008-07-28:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages mit der solarcomplex Holzenergie GmbH, Sitz Singen (Hohentwiel) beim Handelsregister eingereicht.
2008-07-28:
Der Aufsichtsrat hat am 17.06.2008 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 742.500 EUR. Grundkapital nun: 2.560.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 908.750 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 166.250 EUR.
2008-11-10:
Die Hauptversammlungen vom 25.10.2007 und 15.08.2008 haben die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden), 6 (Namensaktien, Übertragung von Aktien, Gerichtsstand) und 12 (Zusammensetzung, Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.08.2008 zum Zwecke der Verschmelzung mit "solarcomplex Holzenergie GmbH", Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 542236) um 440.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR erhöht. Grundkapital nun: 3.000.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2008 und 15.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "solarcomplex Holzenergie GmbH", Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 542236) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-07:
Die Hauptversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 2.000.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Ekkehardstraße 10, 78224 Singen Hohentwiel. Grundkapital nun: 5.000.000,00 EUR.
2010-08-23:
Die Hauptversammlung vom 28.07.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 6 (genehmigtes Kapital 2010), 19 Abs. 1 (Aufsichtsratsvergütung) und 22 Abs. 1 (Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.07.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.500.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010).
2011-07-04:
Der Aufsichtsrat hat am 10.06.2011 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 28.07.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2010) ist das Grundkapital um 675.000,00 EUR auf 5.675.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 5.675.000,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlungen vom 28.07.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.500.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 825.000,00 EUR.
2013-07-15:
Die Hauptversammlungen vom 13.07.2011 und 03.07.2013 haben die Änderung der Satzung in den § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und 6 Abs. 3 (Übertragung von Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlungen vom 13.07.2011 und 03.07.2013 um 1.490.000,00 EUR auf 7.165.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 7.165.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.810.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/1). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 200.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital 2013/II).
2014-04-11:
Der Aufsichtsrat hat am 24.03.2014 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 8.000,00 EUR auf 7.173.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 7.173.000,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 192.000,00 EUR.
2015-04-08:
Der Aufsichtsrat hat am 23.03.2015 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Auf Grund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 7.500,00 EUR auf 7.180.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 7.180.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 184.500,00 EUR.
2015-07-16:
Die Gesellschaft hat am 16.07.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2015-08-05:
Der Aufsichtsrat hat am 14.07.2015 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 beschlossen. Aufgrund der am 28.07.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2010) ist das Grundkapital um 825.000,00 EUR auf 8.005.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 8.005.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.07.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.500.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2010) ist vollständig ausgeschöpft.
2015-08-17:
Die Hauptversammlung vom 09.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 20 Abs. 5 beschlossen.
2015-10-15:
Der Aufsichtsrat hat am 13.10.2015 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/I) ist das Grundkapital um 1.159.500 EUR auf 9.165.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.165.000,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.810.000 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 650.500 EUR.
2016-02-01:
Bestellt als Vorstand: Armbruster, Florian Kajetan, Konstanz, *07.05.1966; Banholzer, Eberhard-Michael, Rottweil, *29.09.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Achatz, Joachim Peter, Singen Hohentwiel, *27.04.1957. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Müller, Benedikt, Rielasingen-Worblingen, *14.11.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-17:
Der Aufsichtsrat hat am 09.03.2016 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Eintreilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 2.500,00 EUR auf 9.167.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.167.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 182.000,00 EUR.
2016-12-14:
Der Aufsichtsrat hat am 21.11.2016 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/I und 2013/II ist das Grundkapital um 48.000,00 EUR auf 9.215.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.215.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.810.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 609.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 175.000,00 EUR.
2018-03-12:
Der Aufsichtsrat hat am 31.01.2018 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 2.000,00 EUR auf 9.217.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.217.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 173.000,00 EUR.
2018-04-09:
Die Gesellschaft hat am 07.04.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2021-08-05:
Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.782.500,00 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat ferner die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) durch Anfügen eines neuen Absatzes 9 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.08.2026 einmal oder mehrmals um bis zu 3.000.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
2022-04-26:
Die am 20.07.2021 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 2.782.500,00 EUR ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Grundkapital erhöht; nun: 12.000.000,00 EUR.
2007-08-20:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.11.2006. Gegenstand: Die Planung, Errichtung und Finanzierung, der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen zur regenerativen Energieerzeugung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Hierzu gehört auch die Planung, Projektsteuerung und Ausführung von energieoptimierten Gebäuden, die Herstellung und Vermarktung von Produkten, Neuentwicklungen und Patenten, die dem Zweck der Nachhaltigkeit entsprechen, sowie die Forschung und Entwicklung für die Zielsetzung des Unternehmens; die Vermarktung von umweltschonend gewonnener Energie; die Entwicklung, der Aufbau und der Betrieb von Einrichtungen für eine ressourcenschonende Mobilität; die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Vorträgen und Seminaren; die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des erworbenen Prozess-Know-Hows an Interessenten in anderen Regionen, um auch dort den Aufbau moderner Stadtwerke zu unterstützen. Die Gesellschaft wird sich mit ihrer Geschäftstätigkeit auf die Region Bodensee konzentrieren. Grundkapital: 1.817.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Achatz, Achim, Singen, *27.04.1957; Müller, Benedikt, Rielasingen-Worblingen, *14.11.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "solarcomplex GmbH", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg HRB 541778) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 908.750,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
2008-07-28:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages mit der solarcomplex Holzenergie GmbH, Sitz Singen (Hohentwiel) beim Handelsregister eingereicht.
2008-07-28:
Der Aufsichtsrat hat am 17.06.2008 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 742.500 EUR. Grundkapital nun: 2.560.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 908.750 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 166.250 EUR.
2008-11-10:
Die Hauptversammlungen vom 25.10.2007 und 15.08.2008 haben die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden), 6 (Namensaktien, Übertragung von Aktien, Gerichtsstand) und 12 (Zusammensetzung, Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.08.2008 zum Zwecke der Verschmelzung mit "solarcomplex Holzenergie GmbH", Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 542236) um 440.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR erhöht. Grundkapital nun: 3.000.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2008 und 15.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "solarcomplex Holzenergie GmbH", Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 542236) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-07:
Die Hauptversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 2.000.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Ekkehardstraße 10, 78224 Singen Hohentwiel. Grundkapital nun: 5.000.000,00 EUR.
2010-08-23:
Die Hauptversammlung vom 28.07.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 6 (genehmigtes Kapital 2010), 19 Abs. 1 (Aufsichtsratsvergütung) und 22 Abs. 1 (Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.07.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.500.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010).
2011-07-04:
Der Aufsichtsrat hat am 10.06.2011 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 28.07.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2010) ist das Grundkapital um 675.000,00 EUR auf 5.675.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 5.675.000,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlungen vom 28.07.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.500.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 825.000,00 EUR.
2013-07-15:
Die Hauptversammlungen vom 13.07.2011 und 03.07.2013 haben die Änderung der Satzung in den § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und 6 Abs. 3 (Übertragung von Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlungen vom 13.07.2011 und 03.07.2013 um 1.490.000,00 EUR auf 7.165.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 7.165.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.810.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/1). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 200.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital 2013/II).
2014-04-11:
Der Aufsichtsrat hat am 24.03.2014 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 8.000,00 EUR auf 7.173.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 7.173.000,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 192.000,00 EUR.
2015-04-08:
Der Aufsichtsrat hat am 23.03.2015 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Auf Grund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 7.500,00 EUR auf 7.180.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 7.180.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 184.500,00 EUR.
2015-07-16:
Die Gesellschaft hat am 16.07.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2015-08-05:
Der Aufsichtsrat hat am 14.07.2015 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 beschlossen. Aufgrund der am 28.07.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2010) ist das Grundkapital um 825.000,00 EUR auf 8.005.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 8.005.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.07.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.500.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2010) ist vollständig ausgeschöpft.
2015-08-17:
Die Hauptversammlung vom 09.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 20 Abs. 5 beschlossen.
2015-10-15:
Der Aufsichtsrat hat am 13.10.2015 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/I) ist das Grundkapital um 1.159.500 EUR auf 9.165.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.165.000,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.810.000 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 650.500 EUR.
2016-02-01:
Bestellt als Vorstand: Armbruster, Florian Kajetan, Konstanz, *07.05.1966; Banholzer, Eberhard-Michael, Rottweil, *29.09.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Achatz, Joachim Peter, Singen Hohentwiel, *27.04.1957. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Müller, Benedikt, Rielasingen-Worblingen, *14.11.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-17:
Der Aufsichtsrat hat am 09.03.2016 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Eintreilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 2.500,00 EUR auf 9.167.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.167.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 182.000,00 EUR.
2016-12-14:
Der Aufsichtsrat hat am 21.11.2016 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/I und 2013/II ist das Grundkapital um 48.000,00 EUR auf 9.215.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.215.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.810.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 609.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 175.000,00 EUR.
2018-03-12:
Der Aufsichtsrat hat am 31.01.2018 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 03.07.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013/II) ist das Grundkapital um 2.000,00 EUR auf 9.217.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.217.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2013/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 173.000,00 EUR.
2018-04-09:
Die Gesellschaft hat am 07.04.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2021-08-05:
Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.782.500,00 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat ferner die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) durch Anfügen eines neuen Absatzes 9 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.08.2026 einmal oder mehrmals um bis zu 3.000.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
2022-04-26:
Die am 20.07.2021 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 2.782.500,00 EUR ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Grundkapital erhöht; nun: 12.000.000,00 EUR.