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solarisBank AG
10997 BerlinDE
mind. 150 Mitarbeiter
Gründung 2016
Gründung 2016
61x HR-Bekanntmachungen:
2015-06-24:
Firma: FL Fintech AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 2, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung und der Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Bittner, Andreas, *28.06.1965, Berlin; Vorstand: 2. Krawinkel, Hendrik, *28.06.1984, Berlin; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 13.05.2015
2015-09-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2015-10-28:
Nicht mehr Vorstand: 2. Krawinkel, Hendrik; Vorstand: 3. Wenthin, Marko, *29.04.1973, Panketal
2015-12-23:
Prokura: 1. Schmidt, Thomas, *12.04.1967, Meerbusch; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2016-03-02:
Stamm- bzw. Grundkapital: 77.323,00 EUR; Rechtsform: Die Hauptversammlungen vom 18.01.2016 und 23.02.2016 haben die Erhöhung des Grundkapitals um 27.323 EUR auf 77.323 EUR und die Hauptversammlung vom 18.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2016-04-04:
Firma: solarisBank AG; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin; Gegenstand: Der Gesellschaft ist der Betrieb von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme des Pfandbriefgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG, des Diskontgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG, der Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurück zu erwerben gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KWG, des Scheckeinzugsgeschäfts, des Wechseleinzugsgeschäfts und des Reisescheckgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG, der Tätigkeit als zentrale Gegenpartei gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG, des Betriebs eines multilateralen Handelssystems gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1b KWG sowie des eingeschränkten Verwahrgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 12 KWG). Prokura: 2. Niroumand, Ramin, *14.05.1987, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.03.2016 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma) und § 4 (Unternehmensgegenstand).
2016-11-04:
Stamm- bzw. Grundkapital: 77.891,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch ihre zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2016 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 29.09.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 568 EUR auf 77.891 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tage ist die Satzung weiter geändert in § 3 , § 4 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital) und § 5 (Aktiengattungen). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2017 um bis zu 27.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2016-11-22:
Stamm- bzw. Grundkapital: 80.228,00 EUR; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Niroumand, Ramin; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.337,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 07./11./15.11.2016 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2016/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 24.663,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2017. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2017-01-06:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schmidt, Thomas; 3. Lamers, David, *23.09.1975, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2017-01-31:
Stamm- bzw. Grundkapital: 91.704,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigts Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 11.476 EUR auf 91.704 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2016/06.12.2016/07.12.2016 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien und Genehmigtes Kapital), § 5 (Aktiengattungen) und § 24 (Ergebnisverwendung, Vorzugsaktien) und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.01.2017 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 ermächtigt, das Grundkapital zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach erfolgten Teilausnutzungen noch 13.187 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2017. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2017-04-20:
Vorstand: 4. Dr. Folz, Roland Manfred, *15.02.1964, Berlin; Prokura: 4. Dr. Howein, Jörg, *08.09.1978, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2017-04-26:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-05-04:
Stamm- bzw. Grundkapital: 104.907,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um zunächst 1.039 EUR auf 92.743 EUR und sodann weiter um 12.148 EUR auf 104.891 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 26.01.2017 und 16.02.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien und Genehmigtes Kapital) und § 5 (Aktiengattungen). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.02.2017 ist das Grundkapital um weitere 16 EUR auf 104.907 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt und die Satzung aufgrund des Beschlusses derselben Hauptversammlung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien und Genehmigtes Kapital) und § 5 (Aktiengeattungen). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 29.09.2016 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2017-05-10:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.03.2017 ist die Satzung geändert in § 10 und § 24 (Ergebnisverwendung).
2017-06-23:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-06-28:
Stamm- bzw. Grundkapital: 109.515,00 EUR; Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 19.05.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.608 EUR auf 109.515 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt und die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tage geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen).
2017-07-21:
Prokura: 5. Engel, Alexander, *04.01.1977, Rödermark; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2017-10-13:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 54.757 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
2018-02-12:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 3 und § 8 (Vertretung). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 54.757,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
2018-04-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 132.413,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 und 30.01.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 22.898,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 08/09.03.2018 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017; 30.01.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital 2017/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 31.859,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2018. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
2018-04-24:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung zu laufender Nummer 16 hinsichtlich der Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018/I wird in Spalte b) von Amts wegen gelöscht und die Eintragung wie folgt berichtigt vorgenommen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 54.757,00 EUR zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 geändert.
2018-08-14:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2018 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ist die Satzung wiederum abegeändert in § 4 Abs. 2 . Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 30.08.2017; 30.01.2018 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2017/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 mit Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2019 um bis zu insgesamt EUR 31.859,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
2018-10-17:
Vorstand: 5. Diewald, Jörg Michael, *14.09.1970, Selzen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Vorstand: Dr. Folz, Roland Manfred; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Vorstand: Wenthin, Marko; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1: Vorstand: Bittner, Andreas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2018-10-17:
Stamm- bzw. Grundkapital: 147.147,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.668,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 04./05.09.2018 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.125,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2018-10-17:
Stamm- bzw. Grundkapital: 132.479,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 66,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 25.07.2018 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 31.793,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2018-10-17:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2019-01-22:
Nicht mehr Vorstand: 3. Wenthin, Marko
2019-03-22:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Engel, Alexander
2019-03-22:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Engel, Alexander
2019-03-22:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Engel, Alexander
2019-10-18:
Stamm- bzw. Grundkapital: 153.785,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.638,00 EUR auf 153.785,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.08.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen) (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.487,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-10-24:
Vorstand: 6. Rasser, Thomas Alexander, *08.05.1969, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-10-24:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2019-11-04:
Prokura: 6. Mandali, Venkata, *09.03.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-11-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 156.535,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.750,00 EUR auf 156.535,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.10.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen) (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.737,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-11-12:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 9 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte; Geschäftsordnung). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2021 einmalig oder mehrmals um bis zu 78.267,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Das genehmigte Kapital vom 28.06.2018 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-11-12:
Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.638,00 EUR auf 153.785,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.08.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen) (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Änderung des genehmigten Kapitals 2018/2019 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.487,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-11-13:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2019-11-13:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2020-05-20:
Nicht mehr Vorstand: 1. Bittner, Andreas; Vorstand: 7. Dr. Howein, Jörg, *08.09.1978, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Dr. Howein, Jörg; 7. Seifert, Daniel, *09.07.1979, Küsnacht/Schweiz; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2020-05-20:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2020-08-28:
Stamm- bzw. Grundkapital: 184.956,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 28.421,00 Euro auf 184.956,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.06.2020, 29.06.2020 und 01.07.2020 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 49.846,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2020-11-02:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2020 ist die Satzung neu gefasst.
2020-11-11:
Stamm- bzw. Grundkapital: 194.874,00 EUR; Prokura: Änderung zu Nr. 3: Lamers, David; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 7: Seifert, Daniel; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 9.918,00 auf 194.874,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.10.2020 ist die Satzung neugefasst, insbesondere geändert in § 4 (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 39.928,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2021-02-03:
Prokura: 8. Weber, Timo Thorsten, *25.04.1985, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-02-03:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2021-02-23:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Cuvrystraße 53, 10997 Berlin
2021-03-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin; Prokura: 9. Chandran, Krishna Kumar, *20.05.1984, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-03-31:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Cuvrystraße 53, 10997 Berlin
2021-10-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 225.500,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.626,00 Euro auf 225.500,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.07.2021 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.302,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2021-12-15:
Stamm- bzw. Grundkapital: 227.100,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.600,00 Euro auf 227.100,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.11.2021 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.702,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2021-12-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2021 ist die Satzung neu gefasst.
2021-12-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ist die Satzung geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2023 einmalig oder mehrmals um bis zu 112.750,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I); Das genehmigte Kapital vom 25.10.2019 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2022-06-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 228.879,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.369,00 EUR auf 228.879,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.05.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 110.971,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 21.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2022-06-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 227.510,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 410,00 EUR auf 227.510,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.04.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 112.340,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2022-06-10:
Rechtsform: Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.05.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen).
2022-06-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung zur lfd. Nr. 44 in Spalte 6b) zum genehmigten Kapital 2021/I ist von Amts wegen berichtigt im Hinblick auf die Ermächtigungsfrist und wird wie folgt berichtigend eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 110.971,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023.
2022-07-04:
Stamm- bzw. Grundkapital: 233.145,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.266,00 EUR auf 233.145,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.06.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 106.705,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2022-07-04:
Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 21 SE-VO, § 61 S. 2 UmwG, § 10 HGB wie folgt bekannt gemacht: Die Solaris Netherlands N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, als übertragende Gesellschaft, soll auf die solarisBank AG mit Sitz in Berlin, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 lit. a) der Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend SE-VO) verschmolzen werden. Im Zuge dieser Verschmelzung soll die solarisBank AG die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) mit der Firma "Solaris SE" annehmen. Für die sich verschmelzenden Gesellschaften werden daher gemäß Art. 21 lit. a) bis e) der SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht: a) Rechtsform, Firma und Sitz der sich verschmelzenden Gesellschaften (i) Solaris Netherlands N.V. Rechtsform: Naamloze Vennootschap (Aktiengesellschaft nach dem Recht der Niederlande) Firma: Solaris Netherlands N.V. Sitz: Amsterdam, Niederlande (ii) solarisBank AG Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen Rechts Firma: solarisBank AG Sitz: Berlin, Deutschland b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind sowie die Nummer der Eintragung in das Register (i) Solaris Netherlands N.V. Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter Registernummer 86011537. (ii) solarisBank AG Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter HRB 168180 B. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Gesellschaft (solarisBank AG) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaft wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Die Regelung zum Gläubigerschutz im deutschen Recht findet sich in § 22 UmwG. Den Gläubigern der solarisBank AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der solarisBank AG nach Art. 28 SE-VO als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Eintragung der Verschmelzung ist ihrem ganzen Inhalt nach durch das von der Landesjustizverwaltung bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung gilt für die solarisBank AG mit Bekanntmachung in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem als erfolgt. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der solarisBank AG jedoch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Das Gläubigerschutzrecht in § 22 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO ist im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Gläubiger der solarisBank AG als in Deutschland ansässiger Gesellschaft beschränkt. Die Gläubiger der Solaris Netherlands N.V. werden durch die Gläubigerschutzvorschriften des niederländischen Rechts geschützt. Für Gläubiger der solarisBank AG aus gewährten Optionsrechten sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen. Für sie gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die speziellen Gläubigerschutzrechte der §§ 8, 13 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sind auf die Verschmelzung zur Gründung der Solaris SE nicht anzuwenden, weil der künftige Sitz der SE in Deutschland liegen wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden. solarisBank AG Cuvrystraße 53 10997 Berlin d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der betreffenden Gesellschaft (solarisBank AG) gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Aktionäre der solarisBank AG können gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der solarisBank AG, die für den 21. Juli 2022 vorgesehen ist, über die Zustimmung zur Verschmelzung Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erheben. Die Nichtigkeitsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 14 Abs. 1 UmwG). Sie kann nur auf die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden (§ 241 AktG). Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Berlin, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die solarisBank AG ihren Sitz hat. Die Anfechtungsklage muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der solarisBank AG erhoben werden. Sie kann grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär der solarisBank AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf § 243 Abs. 2 AktG (Erlangen von Sondervorteilen) gestützt ist. Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Berlin, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die solarisBank AG ihren Sitz hat. Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigkeitserklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn der Beschluss zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach § 16 Abs. 3 UmwG ins Handelsregister am Sitz der solarisBank AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. Für den Fall, dass sich die Klage als begründet erweisen würde, wäre die Solaris SE nach § 16 Abs. 3 Satz 10 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragungen der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der solarisBank AG bzw. der Solaris SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Die Verfahrensbeendigung der Anfechtungsklage, gleich aus welchem Grund, ist von der solarisBank AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen (§ 248a Satz 1 AktG). Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach §§ 248a Satz 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der solarisBank AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter sind gesondert zu beschreiben und hervorzuheben. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigenden Prozesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Vermeidung eines Prozesses beschlossen werden. Da es sich bei der Solaris Netherlands N.V. um eine 100%ige Tochtergesellschaft der solarisBank AG handelt, werden keine neuen Aktien ausgegeben und wurde deshalb auch kein Umtauschverhältnis festgelegt. Daher besteht auch kein Anspruch auf bare Zuzahlung nach § 6 SEAG. Außerdem begründet § 6 SEAG Ansprüche lediglich für Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, also der Solaris Netherlands N.V., und nicht für Aktionäre der solarisBank AG. Aktionäre der solarisBank AG haben im vorliegenden Fall kein Barabfindungsrecht. Zwar haben die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft nach § 7 SEAG ein Barabfindungsrecht, sofern der Sitz der künftigen SE aus deutscher Sicht im Ausland ist. Diese Vorschrift findet hier jedoch keine Anwendung, da die solarisBank AG übernehmende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der Solaris SE in Deutschland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der solarisBank AG eingeholt werden: solarisBank AG Cuvrystraße 53 10997 Berlin e) Für die SE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz Die Firma der durch die Verschmelzung der Solaris Netherlands N.V. auf die solarisBank AG entstehenden SE wird "Solaris SE" lauten. Die SE wird ihren Sitz in Berlin, Deutschland, haben.
2022-07-04:
Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 18 SE-VO, § 61 S. 2 UmwG bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat am 01.07.2022 den Verschmelzungsplan vom 29.06.2022 betreffend die Verschmelzung der Solaris Netherlands N.V. auf die solarisBank AG zum Handelsregister eingereicht.
2022-07-06:
Stamm- bzw. Grundkapital: 233.855,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 710,00 EUR auf 233.855,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.06.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 105.995,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2015-06-24:
Firma: FL Fintech AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 2, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung und der Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Bittner, Andreas, *28.06.1965, Berlin; Vorstand: 2. Krawinkel, Hendrik, *28.06.1984, Berlin; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 13.05.2015
2015-09-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2015-10-28:
Nicht mehr Vorstand: 2. Krawinkel, Hendrik; Vorstand: 3. Wenthin, Marko, *29.04.1973, Panketal
2015-12-23:
Prokura: 1. Schmidt, Thomas, *12.04.1967, Meerbusch; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2016-03-02:
Stamm- bzw. Grundkapital: 77.323,00 EUR; Rechtsform: Die Hauptversammlungen vom 18.01.2016 und 23.02.2016 haben die Erhöhung des Grundkapitals um 27.323 EUR auf 77.323 EUR und die Hauptversammlung vom 18.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2016-04-04:
Firma: solarisBank AG; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin; Gegenstand: Der Gesellschaft ist der Betrieb von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme des Pfandbriefgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG, des Diskontgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG, der Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurück zu erwerben gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KWG, des Scheckeinzugsgeschäfts, des Wechseleinzugsgeschäfts und des Reisescheckgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG, der Tätigkeit als zentrale Gegenpartei gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG, des Betriebs eines multilateralen Handelssystems gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1b KWG sowie des eingeschränkten Verwahrgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 12 KWG). Prokura: 2. Niroumand, Ramin, *14.05.1987, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.03.2016 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma) und § 4 (Unternehmensgegenstand).
2016-11-04:
Stamm- bzw. Grundkapital: 77.891,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch ihre zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2016 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 29.09.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 568 EUR auf 77.891 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tage ist die Satzung weiter geändert in § 3 , § 4 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital) und § 5 (Aktiengattungen). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2017 um bis zu 27.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2016-11-22:
Stamm- bzw. Grundkapital: 80.228,00 EUR; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Niroumand, Ramin; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.337,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 07./11./15.11.2016 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2016/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 24.663,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2017. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2017-01-06:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schmidt, Thomas; 3. Lamers, David, *23.09.1975, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2017-01-31:
Stamm- bzw. Grundkapital: 91.704,00 EUR; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigts Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 11.476 EUR auf 91.704 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2016/06.12.2016/07.12.2016 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien und Genehmigtes Kapital), § 5 (Aktiengattungen) und § 24 (Ergebnisverwendung, Vorzugsaktien) und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.01.2017 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 ermächtigt, das Grundkapital zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach erfolgten Teilausnutzungen noch 13.187 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2017. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2017-04-20:
Vorstand: 4. Dr. Folz, Roland Manfred, *15.02.1964, Berlin; Prokura: 4. Dr. Howein, Jörg, *08.09.1978, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2017-04-26:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-05-04:
Stamm- bzw. Grundkapital: 104.907,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um zunächst 1.039 EUR auf 92.743 EUR und sodann weiter um 12.148 EUR auf 104.891 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 26.01.2017 und 16.02.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien und Genehmigtes Kapital) und § 5 (Aktiengattungen). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.02.2017 ist das Grundkapital um weitere 16 EUR auf 104.907 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt und die Satzung aufgrund des Beschlusses derselben Hauptversammlung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien und Genehmigtes Kapital) und § 5 (Aktiengeattungen). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 29.09.2016 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
2017-05-10:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.03.2017 ist die Satzung geändert in § 10 und § 24 (Ergebnisverwendung).
2017-06-23:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-06-28:
Stamm- bzw. Grundkapital: 109.515,00 EUR; Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 19.05.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.608 EUR auf 109.515 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt und die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tage geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen).
2017-07-21:
Prokura: 5. Engel, Alexander, *04.01.1977, Rödermark; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2017-10-13:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 54.757 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
2018-02-12:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 3 und § 8 (Vertretung). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 54.757,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
2018-04-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 132.413,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 und 30.01.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 22.898,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 08/09.03.2018 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017; 30.01.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital 2017/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 31.859,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2018. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
2018-04-24:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung zu laufender Nummer 16 hinsichtlich der Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018/I wird in Spalte b) von Amts wegen gelöscht und die Eintragung wie folgt berichtigt vorgenommen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 54.757,00 EUR zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 geändert.
2018-08-14:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2018 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ist die Satzung wiederum abegeändert in § 4 Abs. 2 . Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 30.08.2017; 30.01.2018 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2017/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 mit Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2019 um bis zu insgesamt EUR 31.859,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
2018-10-17:
Vorstand: 5. Diewald, Jörg Michael, *14.09.1970, Selzen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Vorstand: Dr. Folz, Roland Manfred; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Vorstand: Wenthin, Marko; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1: Vorstand: Bittner, Andreas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2018-10-17:
Stamm- bzw. Grundkapital: 147.147,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.668,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 04./05.09.2018 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.125,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2018-10-17:
Stamm- bzw. Grundkapital: 132.479,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 66,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtrates vom 25.07.2018 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 31.793,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2018-10-17:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2019-01-22:
Nicht mehr Vorstand: 3. Wenthin, Marko
2019-03-22:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Engel, Alexander
2019-03-22:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Engel, Alexander
2019-03-22:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Engel, Alexander
2019-10-18:
Stamm- bzw. Grundkapital: 153.785,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.638,00 EUR auf 153.785,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.08.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen) (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.487,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-10-24:
Vorstand: 6. Rasser, Thomas Alexander, *08.05.1969, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-10-24:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2019-11-04:
Prokura: 6. Mandali, Venkata, *09.03.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-11-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 156.535,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.750,00 EUR auf 156.535,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.10.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen) (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.737,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-11-12:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 9 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte; Geschäftsordnung). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2021 einmalig oder mehrmals um bis zu 78.267,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Das genehmigte Kapital vom 28.06.2018 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-11-12:
Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.638,00 EUR auf 153.785,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.08.2019 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen) (Genehmigtes Kapital 2018/2019); Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Änderung des genehmigten Kapitals 2018/2019 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2018 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.487,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2019. (Genehmigtes Kapital 2018/2019)
2019-11-13:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2019-11-13:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2020-05-20:
Nicht mehr Vorstand: 1. Bittner, Andreas; Vorstand: 7. Dr. Howein, Jörg, *08.09.1978, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Dr. Howein, Jörg; 7. Seifert, Daniel, *09.07.1979, Küsnacht/Schweiz; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2020-05-20:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2020-08-28:
Stamm- bzw. Grundkapital: 184.956,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 28.421,00 Euro auf 184.956,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.06.2020, 29.06.2020 und 01.07.2020 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 49.846,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2020-11-02:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2020 ist die Satzung neu gefasst.
2020-11-11:
Stamm- bzw. Grundkapital: 194.874,00 EUR; Prokura: Änderung zu Nr. 3: Lamers, David; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 7: Seifert, Daniel; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 9.918,00 auf 194.874,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.10.2020 ist die Satzung neugefasst, insbesondere geändert in § 4 (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 39.928,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2021-02-03:
Prokura: 8. Weber, Timo Thorsten, *25.04.1985, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-02-03:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2021-02-23:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Cuvrystraße 53, 10997 Berlin
2021-03-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin; Prokura: 9. Chandran, Krishna Kumar, *20.05.1984, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-03-31:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Cuvrystraße 53, 10997 Berlin
2021-10-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 225.500,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.626,00 Euro auf 225.500,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.07.2021 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.302,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2021-12-15:
Stamm- bzw. Grundkapital: 227.100,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.600,00 Euro auf 227.100,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.11.2021 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2019/2020); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.702,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2021-12-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2021 ist die Satzung neu gefasst.
2021-12-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ist die Satzung geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2023 einmalig oder mehrmals um bis zu 112.750,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I); Das genehmigte Kapital vom 25.10.2019 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2019/2020)
2022-06-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 228.879,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.369,00 EUR auf 228.879,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.05.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 110.971,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 21.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2022-06-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 227.510,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 410,00 EUR auf 227.510,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.04.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 112.340,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2022-06-10:
Rechtsform: Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.05.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen).
2022-06-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung zur lfd. Nr. 44 in Spalte 6b) zum genehmigten Kapital 2021/I ist von Amts wegen berichtigt im Hinblick auf die Ermächtigungsfrist und wird wie folgt berichtigend eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 110.971,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023.
2022-07-04:
Stamm- bzw. Grundkapital: 233.145,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.266,00 EUR auf 233.145,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.06.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 106.705,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
2022-07-04:
Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 21 SE-VO, § 61 S. 2 UmwG, § 10 HGB wie folgt bekannt gemacht: Die Solaris Netherlands N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, als übertragende Gesellschaft, soll auf die solarisBank AG mit Sitz in Berlin, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 lit. a) der Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend SE-VO) verschmolzen werden. Im Zuge dieser Verschmelzung soll die solarisBank AG die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) mit der Firma "Solaris SE" annehmen. Für die sich verschmelzenden Gesellschaften werden daher gemäß Art. 21 lit. a) bis e) der SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht: a) Rechtsform, Firma und Sitz der sich verschmelzenden Gesellschaften (i) Solaris Netherlands N.V. Rechtsform: Naamloze Vennootschap (Aktiengesellschaft nach dem Recht der Niederlande) Firma: Solaris Netherlands N.V. Sitz: Amsterdam, Niederlande (ii) solarisBank AG Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen Rechts Firma: solarisBank AG Sitz: Berlin, Deutschland b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind sowie die Nummer der Eintragung in das Register (i) Solaris Netherlands N.V. Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter Registernummer 86011537. (ii) solarisBank AG Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter HRB 168180 B. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Gesellschaft (solarisBank AG) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaft wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Die Regelung zum Gläubigerschutz im deutschen Recht findet sich in § 22 UmwG. Den Gläubigern der solarisBank AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der solarisBank AG nach Art. 28 SE-VO als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Eintragung der Verschmelzung ist ihrem ganzen Inhalt nach durch das von der Landesjustizverwaltung bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung gilt für die solarisBank AG mit Bekanntmachung in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem als erfolgt. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der solarisBank AG jedoch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Das Gläubigerschutzrecht in § 22 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO ist im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Gläubiger der solarisBank AG als in Deutschland ansässiger Gesellschaft beschränkt. Die Gläubiger der Solaris Netherlands N.V. werden durch die Gläubigerschutzvorschriften des niederländischen Rechts geschützt. Für Gläubiger der solarisBank AG aus gewährten Optionsrechten sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen. Für sie gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die speziellen Gläubigerschutzrechte der §§ 8, 13 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sind auf die Verschmelzung zur Gründung der Solaris SE nicht anzuwenden, weil der künftige Sitz der SE in Deutschland liegen wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden. solarisBank AG Cuvrystraße 53 10997 Berlin d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der betreffenden Gesellschaft (solarisBank AG) gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Aktionäre der solarisBank AG können gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der solarisBank AG, die für den 21. Juli 2022 vorgesehen ist, über die Zustimmung zur Verschmelzung Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erheben. Die Nichtigkeitsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 14 Abs. 1 UmwG). Sie kann nur auf die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden (§ 241 AktG). Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Berlin, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die solarisBank AG ihren Sitz hat. Die Anfechtungsklage muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der solarisBank AG erhoben werden. Sie kann grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär der solarisBank AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf § 243 Abs. 2 AktG (Erlangen von Sondervorteilen) gestützt ist. Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Berlin, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die solarisBank AG ihren Sitz hat. Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigkeitserklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn der Beschluss zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach § 16 Abs. 3 UmwG ins Handelsregister am Sitz der solarisBank AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. Für den Fall, dass sich die Klage als begründet erweisen würde, wäre die Solaris SE nach § 16 Abs. 3 Satz 10 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragungen der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der solarisBank AG bzw. der Solaris SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Die Verfahrensbeendigung der Anfechtungsklage, gleich aus welchem Grund, ist von der solarisBank AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen (§ 248a Satz 1 AktG). Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach §§ 248a Satz 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der solarisBank AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter sind gesondert zu beschreiben und hervorzuheben. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigenden Prozesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Vermeidung eines Prozesses beschlossen werden. Da es sich bei der Solaris Netherlands N.V. um eine 100%ige Tochtergesellschaft der solarisBank AG handelt, werden keine neuen Aktien ausgegeben und wurde deshalb auch kein Umtauschverhältnis festgelegt. Daher besteht auch kein Anspruch auf bare Zuzahlung nach § 6 SEAG. Außerdem begründet § 6 SEAG Ansprüche lediglich für Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, also der Solaris Netherlands N.V., und nicht für Aktionäre der solarisBank AG. Aktionäre der solarisBank AG haben im vorliegenden Fall kein Barabfindungsrecht. Zwar haben die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft nach § 7 SEAG ein Barabfindungsrecht, sofern der Sitz der künftigen SE aus deutscher Sicht im Ausland ist. Diese Vorschrift findet hier jedoch keine Anwendung, da die solarisBank AG übernehmende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der Solaris SE in Deutschland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der solarisBank AG eingeholt werden: solarisBank AG Cuvrystraße 53 10997 Berlin e) Für die SE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz Die Firma der durch die Verschmelzung der Solaris Netherlands N.V. auf die solarisBank AG entstehenden SE wird "Solaris SE" lauten. Die SE wird ihren Sitz in Berlin, Deutschland, haben.
2022-07-04:
Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 18 SE-VO, § 61 S. 2 UmwG bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat am 01.07.2022 den Verschmelzungsplan vom 29.06.2022 betreffend die Verschmelzung der Solaris Netherlands N.V. auf die solarisBank AG zum Handelsregister eingereicht.
2022-07-06:
Stamm- bzw. Grundkapital: 233.855,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 710,00 EUR auf 233.855,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.06.2022 ist die Satzung geändert in § 4 und § 5 (Aktiengattungen). (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 105.995,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. (Genehmigtes Kapital 2021/I)