2020-04-16: Firma: somethingcreative design GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schlesische Straße 30, 10997 Berlin; Gegenstand: Dienstleistungen für digitales Produktdesign und Beratung im Bereich Produktstrategie sowie Tätigung und Verwaltung von Investitionen im Bereich digitaler Innovationen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht als Dienstleistung für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Frey, Samuel, *27.09.1995, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Ropohl, Max Anton, *28.10.1997, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Tomkowitz, Niklas, *19.04.1995, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.02.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Samuel Frey & Niklas Tomkowitz & Anton Ropohl oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 57067 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.02.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-12-15: Firma: somethingcreative berlin GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.