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sonntag.tv gmbh

Brauerei, Kabaretts, Goldenen Ochsen..., Stiphtung, Theaterkeller, Veitsbrunnenweg
Adresse / Anfahrt
Im Geiger 4
70374 Stuttgart
1x Adresse:

Postfach 500980
70339 Stuttgart


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2011. Geschäftsanschrift: Im Geiger 4, 70374 Stuttgart. Gegenstand: Booking, Management und Medienberatung, administrative, finanzielle, kaufmännische und technische Unterstützung, Vermittlung und Organisation von Auftritten, Touren und Veranstaltungen, Planung, Beschaffung, Auf- und Abbau von Bühnen einschließlich Bühnenbild und -technik sowie Requisite, Gestaltung und Vertrieb von Merchandising-Artikeln sowie Konzeption, Produktion von Filmen und Verkauf derselben insbesondere an Fernsehsender und Kinoverleiher, Produktion und Vertrieb von Podcasts, Videoclips, TV-Spots, Tonträgern und Büchern, Übernahme der Regie und Dramaturgie für alle Künstler aus den Bereichen Kabarett, Comedy, Musik und Entertainment. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sonntag, Christoph, Stuttgart, *04.05.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-06-04:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "sonntaGmbh", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 724775) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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