2013-03-28: Die East Impact For Media GmbH mit dem Sitz in Lichtenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 16355) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Produktion von Tonprogrammen für redaktionelle und kommerzielle Beiträge im Rundfunk-, Fernseh-, Video-, Kino- und Multi-Media-Bereich; Mediaberatung und Mediaplanung; Verkauf von Werbezeiten und -flächen in Radio- und TV-Programmen sowie Internet- und Printmedien; Erstellung, Gestaltung und Betreuung von Internetpräsenzen; Erstellung und Vertrieb audiovisueller Marketingkonzepte für Mails und Verkaufsräume, Verwertung von Musik und Videos; Handel mit, Vertrieb und Installation von elektronischen Geräten wie z. B. Computer, Beschallungs- und Nachrichtentechnik, Musik- und Informationselektronik und Zubehör.