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sp.HomeSolution GmbH

Seniorenruf, Gebäudeüberwachung, Ob SmartHome..., Leitungswassersteuerung, Einlasssysteme
Adresse / Anfahrt
Brückenstraße 35
63526 Erlensee
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2019. Geschäftsanschrift: Brückenstraße 35, 63526 Erlensee. Gegenstand: der Handel, die Planung und die Installation von Smart Home, Smart Industry, Smart Building Anwendungen, Gebäudesicherheits-, Überwachungs-, Brandmelde- und Zutrittskontrollsystemen. Zusätzlich der Handel und die Entwicklung von Home Robotik Systemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pabst, Stefan, Erlensee, *18.01.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-27:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 im Wege des Formwechsels in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung sp.HomeSolution GbR in Erlensee bestehend aus Pabst, Stefan, Erlensee, *18.01.1968 und Pabst, Clarissa, Erlensee, *14.11.1971 umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.