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spontech medical AG

Wirbelsäulenoperation, medial
Adresse / Anfahrt
Olgastraße 57a
70182 Stuttgart
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-25:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.06.2016. Die Hauptversammlung vom 18.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziff. 1.2 beschlossen. Der Sitz ist von Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 726510) nach Stuttgart verlegt. Geschäftsanschrift: Olgastraße 57a, 70182 Stuttgart. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von chirurgischen und sonstigen medizinischen Instrumenten und Implantaten sowie medizinischen Geräten einschließlich der dazugehörenden Diagnose- und Planungssoftware. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Van Havermaet, Johan Roger, Deinze / Belgien, *20.11.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-11:
Funktion von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Van Havermaet, Johan Roger, Deinze / Belgien, *20.11.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-24:
Bestellt als Vorstand: Möllentin, Birgit, Stuttgart, *20.05.1972. Nicht mehr Vorstand: Van Havermaet, Johan Roger, Deinze / Belgien, *20.11.1965.

2020-12-03:
Nicht mehr Vorstand: Möllentin, Birgit, Stuttgart, *20.05.1972. Bestellt als Vorstand: Meyer, Olaf-Herbert, Karlsruhe, *18.06.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 09.11.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2020-12-03:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2020 mit der Aktiengesellschaft "spontech spine intelligence group AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 735516) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-10:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.12.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.