2016-12-30: Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: GVG Gesellschaft für Verlagsgeschäfte oHG, Hamm , von der Vertretung ausgeschlossen.
2018-08-30: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Purnell, Patrick Brian, München, *28.12.1966.
2020-01-09: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Einzelprokura: Purnell, Patrick Brian, München, *28.12.1966.
2021-08-03: Die Kalaydo GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln und die Kalaydo Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 56920) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-28: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 24.05.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Tenhil GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 116123) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.