2008-02-25: Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ströbel Communications Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 139595). Der Sitz ist von München (bisher Amtsgericht München, HRA 78978) nach Düsseldorf verlegt.
2012-09-26: Nach Firmenänderung jetzt stroebel.media Gesellschaft für Mediaqualität mbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: stroebel.media. Gesellschaft für Mediaqualität mbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38923). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2012 mit der stroebel.media. Gesellschaft für Mediaqualität mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 38923) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-09-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2012 mit der stroebel.media. Gesellschaft für Mediaqualität mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 16942) verschmolzen. Dadurch eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: stroebel.media. Gesellschaft für Mediaqualität mbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38923). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-09-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2013 mit der S.EQ Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39257 ) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-04-01: Änderung zur Geschäftsanschrift: Rheinallee 124a, 40545 Düsseldorf.