2018-07-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2018. Geschäftsanschrift: Walbecker Straße 53, 47608 Geldern. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit, die Durchführung von Pentest und die Organisation von Schulungen und Seminaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wolff, Ingo, Geldern, *08.11.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-18: Die Beratung von Unternehmen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit, die Durchführung von Pentests und die Organisation von Schulungen und Seminaren.
2019-08-13: Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung des Teilbetriebs "DS/ISM Beratung" der tacticx GmbH mit Sitz in Geldern (Amtsgericht Kleve, HRB 7582) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Einzelprokura: Strauss, Markus, Rheinberg, *22.11.1976. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.