2015-07-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2015. Geschäftsanschrift: Bültenweg 73, 38106 Braunschweig. Gegenstand: Betreiben eines Internetportals, insbesondere die Bereitstellung von Daten im Internet zur Kontaktaufnahme mit den betreffenden Personen per Internet, sowie alle geschäftlichen Tätigkeiten, die sich mit dem Betreiben der Portale und mit den Kunden ergeben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vetter, Frank Florian, Braunschweig, *01.03.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-05: Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurden § 3 sowie § 16 (Wettbewerbsverbot) geändert. Neue Firma: tafelmacher.de GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Agentur- und Internetdienstleistungen und Rechenzentrumsdienstleistungen.
2017-04-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Vetter, Frank Florian, Braunschweig, *01.03.1984. Bestellt als Geschäftsführer: Wöhner, Michael, Heiligenstadt, *21.06.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-10: Neue Geschäftsanschrift: Hohen Dörp 1, 29456 Hitzacker. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.03.2018 mit der nacktleben.de GmbH mit Sitz in Braunschweig verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.