2020-11-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2020. Geschäftsanschrift: Fröndenberger Straße 75, 58706 Menden. Gegenstand: Planung, Beratung, Vertrieb und Entwicklung sowie Betrieb von Unternehmen in den Bereichen Textilreinigung/Wäscherei und Rolladen- und Sonnenschutz; Import und Export sowie Vermietung von Wohnwagen/-mobilen; Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Plümper, Georg, Menden, *24.03.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr eine Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des Unternehmens als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Plümper, Georg, Menden, *24.03.1955, unter der Fima Georg Plümper e.K. in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRA 8608) betriebenen Unternehmens beschlossen. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Plümper, Georg, Menden, *24.03.1955, unter der Firma Georg Plümper e.K. in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRA 8608) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.