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televino GmbH

Weinpräsente, Grappa, Basilikata..., Sizilien, Friaul, Kampanien, Latium, BIO-Zertifizierung, Marnico, ZSVR
Adresse / Anfahrt
Mühlesch 3
88085 Langenargen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5,41 EUR auf 25.570,00 EUR erhöht. Sitz verlegt; nun: Langenargen. Neue Geschäftsanschrift: Mühlesch 3, 88085 Langenargen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel, Import und Export von Weinen, Spirituosen, Designprodukten und Lebensmitteln aller Art, Erstellung und Abwicklung von E-Commerce-Aktivitäten sowie Organisation von Verkaufs- und Promotionsveranstaltungen. Stammkapital nun: 25.570,00 EUR.

2017-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Landmann, Markus, Kressbronn am Bodensee als Inhaber der Firma "televino e.K. - italienisches Weindepot", Langenargen (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 631149) um 24.430,00 EUR auf 50.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: televino GmbH. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Landmann, Markus, Kressbronn am Bodensee hat als Inhaber der Firma "televino e.K. - italienisches Weindepot", Langenargen (Amtsgericht Ulm HRA 631149) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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