2013-07-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2013. Geschäftsanschrift: Viezstraße 9, 66663 Merzig. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens; Produktion und Vertrieb von Kunstsstoffspritzgussprodukten sowie Montage von Baugruppen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hargarter, Marc, Merzig, *15.01.1982.
2013-12-12: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die terraplastik Spritzgusstechnik Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House, 7, 12 Noel Street, London W1F 8GQ als übertragende Gesellschaft und die terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Viezstraße 9, 66663 Merzig, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companieshouse of Cardiff unter der Registernummer 05656424.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101068.a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleiststungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH unter deren Geschäftsanschrift Viezstraße 9, 66663 Merzig geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitslelstung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen terraplastik Spritzgusstechnik Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 (CCBMR 2007) i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten terraplastik Spritzgusstechnik Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH gern. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH unter deren Geschäftsanschrift Viezstraße 9, 66663 Merzig geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH gefordert werden muss.Den Gläubigern der terraplastik Spritzgusstechnik Verwaltung GmbH und der terraplastik Spritzgusstechnik Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechts kostenlos unter der Anschrift Viezstraße 9, 66663 Merzig erteilt (§ 122d Nr.4 UmwG.
2014-11-18: Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: terraplastik Spritzgusstechnik GmbH. Neuer Gegenstand: Produktion und Vertrieb von Kunststoffspritzgussprodukten sowie Montage von Baugruppen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 14.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2014 im Wege der internationalen Verschmelzung mit der TERRAPLASTIK SPRITZGUSSTECHNIK LIMITED mit dem Sitz in Waverley House, 7-12 Noel Street, London W1F 8GQ/Großbritannien (Companies House, Registernummer 05656424) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung nach §§ 122a ff UmwG - grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet Heiligenwies 4, 66663 Merzig. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 , 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Jahresabschluss), 14 (Gewinnverwendung), 18 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung), 20 (Auflösung und Abwicklung), 22 (Bekanntmachungen) beschlossen.