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thalest group AG

Immobilien, Wertschöpfung, Revitalisierung..., Wegbereiter, Unternehmensbeteiligung, Turnaround-Investments, Unternehmergespräch, Sondersituationen, Gewerbes, Notsituationen, Erfolgskurs
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Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-11-12:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.09.2021 mit Nachtrag vom 27.10.2021. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen. Weiterhin Unternehmensberatung und Interimsmanagement. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Steiner, Jens, Delitzsch, *04.09.1976; Steiner, Odette, Delitzsch, *27.07.1988, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Grand Capital Holding GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 33598). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2024 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2021). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.