2022-01-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2021. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 65239 Hochheim am Main. Gegenstand: Dienstleistungen bzw. Transporte mit Fahrzeugen bis zu 40 t, sowie die Durchführung von Kombiverkehren und Sondertransporten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Lehmann, Angelika, Hochheim am Main, *03.12.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lehmann, Tom, Hochheim am Main, *28.08.1995.
2022-04-11: Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Übernahme durch Ausgliederung des Unternehmens Lehmann Transporte e.K. mit Sitz in Hochheim am Main und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen Lehmann Transporte e.K. mit Sitz in Hochheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11362) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-14: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 13.04.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.