2008-01-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2007. Gegenstand: Vertrieb, Produktion und Auswertung von Medienprodukten physischer oder non-physischer Art, insbesondere von Ton- und Bildtonträgern sowie Merchandiseartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Erping, Kurt, Isernhagen, *25.09.1957; Johst, Stefanie Amalie, Mannheim, *08.05.1973; Martinsohn, Matthias, Frankfurt am Main, *18.12.1957; Schwind, Sascha, Mannheim, *12.04.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-05-31: Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 9 (Wettbewerbsverbote) und 13 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Ehlbeek 15 b, 30938 Burgwedel.
2015-09-17: Neue Geschäftsanschrift: Im Klint 12, 30938 Burgwedel.
2015-12-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Johst, Stefanie Amalie, Mannheim, *08.05.1973; Schwind, Sascha, Mannheim, *12.04.1972.
2019-08-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019 mit Ergänzung vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2019 mit der tonpool Digital GmbH mit Sitz in Burgwedel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 beschlossen.