Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

tooltec solutions GmbH

Zerspanungswerkzeuge, Daten vorhanden Keine, Schneidplatte..., Ersatzteil, Zubehörartikel, Adapter, Aktuelles/Downloads, Zwischenverkauf, Artikelname, Spanneinheit
Adresse / Anfahrt
Riedberg 10a
87668 Rieden
1x Adresse:

Albert-Einstein-Straße 10
87656 Germaringen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2019. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 10, 87656 Germaringen. Gegenstand des Unternehmens: Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen sowie Betrieb einer Im- und Exportagentur in den Bereichen Maschinen, insbesondere für die Spann-, Zerspan- und Präzisionstechnik, Werkzeugmaschinen zur Zerspanung sowie technische Beratung für die metallverarbeitende Industrie, insbesondere auf dem Gebiet der Werkzeugmaschinen, des allgemeinen Maschinenbaus und der Spann- und Zerspantechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schaumann, Jörg, Rieden, *26.02.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens tooltec solutions e.K. mit dem Sitz in Germaringen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10686) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.