2019-04-16: Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2019. Geschäftsanschrift: Am Mühlbach 1, 97475 Zeil a. Main. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Beratung von Software und webbasierten Applikationen, Entwicklung und Beratung zu individuellen Webshop-Lösungen, Entwicklung und Beratung zu individuellen Webseiten. Vertrieb sowie der Handel mit Hardware und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Selig, David, Röthlein, *10.05.1990, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hofmann, Kai, Knetzgau, *09.07.1993; Lux, Armin, Zeil am Main, *23.08.1987.
2022-01-18: Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2021 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 und des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2021 mit der tricoma AG mit dem Sitz in Zeil am Main verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.