2014-04-03: inländische Geschäftsanschrift: Iserstraße 8-10, Biomalzfabrik - Altes Kontorhaus, 14513 Teltow; Gegenstand: Der Handel und Onlinehandel mit hochwertigen Gebrauchs- und Konsumartikeln, insbesondere für die Anwendungsbereiche Wohnen, Küche, Garten und Freizeitgestaltung. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Schwarz, Tilmann, *11.07.1962, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.03.2014
2017-08-10: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom 14.07.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Tilmann Schwarz, der das Unternehmen als Inhaber des bereits im Handelsregister unter der Firma trilaco Handel Tilmann Schwarz e.K. eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 6582 P, in Kleinmachnow fortführt, verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird