2006-07-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.1996 zuletzt geändert am 17.07.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2006 hat die Sitzverlegung von Dormagen (bisher AG Neuss HRB 8628) nach Düsseldorf und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 beschlossen, ferner eine Änderung in § 1 Ziff. 1 und damit der Firma (bisher "tro sound and music gmbh"). Gegenstand: Die Musikproduktion, verlegerische Tätigkeiten, Vertonung und Vervielfältigung von Rundfunk, Bild- und Tonträgern. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hammerl, Christoph, Köln, *25.04.1967; Landwehr, Hans, Köln, *07.08.1967; Steffen, Markus, Düsseldorf, *21.07.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-13: Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2018 hat die redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere die Änderungen in § 6 sowie in § 10 (Einziehung und Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
2019-04-10: Bestellt als Geschäftsführer: Scheuß, Frederic, Köln, *30.09.1976, einzelvertretungsberechtigt.
2021-12-29: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Musikproduktion. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung der INSTNCT GmbH vom selben Tage Teile ihres Vermögens, nämlich den "Teilbetrieb Verlag", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die INSTNCT GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 103625) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.